Wer Steuerberater oder Steuerberaterin werden möchte, braucht eine anerkannte akademische oder berufspraktische Ausbildung, mehrjährige einschlägige Berufserfahrung sowie das Bestehen der Steuerberaterprüfung. Die gesetzlichen Anforderungen sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG) klar geregelt und gelten bundesweit einheitlich. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Berufseinstieg als Steuerberater Schritt für Schritt.
Welche Ausbildungswege führen zur Steuerberaterprüfung?
Zur Steuerberaterprüfung zugelassen wird, wer entweder ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen hat oder eine kaufmännische Berufsausbildung in einem steuerrelevanten Bereich nachweisen kann. Beide Wege sind im StBerG anerkannt und führen bei erfüllter Berufspraxis zur Zulassung.
Der klassische Weg führt über ein Studium der Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, des Wirtschaftsrechts oder der Rechtswissenschaften. Wer diesen Weg wählt, muss nach dem Abschluss in der Regel drei Jahre einschlägige Berufspraxis nachweisen.
Alternativ ist ein Einstieg über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung möglich. Dieser Weg erfordert jedoch eine längere Praxisphase von zehn Jahren. Wer zusätzlich die Prüfung zum Steuerfachwirt ablegt, kann die erforderliche Berufspraxis auf sieben Jahre verkürzen. Damit gibt es also keine einzige Pflichtroute, sondern mehrere anerkannte Zugangswege, die sich in Dauer und Voraussetzungen unterscheiden.
Wie viel Berufspraxis ist vor der Prüfung Pflicht?
Die gesetzlich vorgeschriebene Berufspraxis vor der Steuerberaterprüfung beträgt je nach Ausbildungsweg zwischen drei und zehn Jahren. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern ausgeübt wurde oder in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei stattgefunden hat. Wer eine Stelle in einer Steuerberatungskanzlei sucht, um die notwendige Praxiszeit zu sammeln, findet verschiedene Einstiegsmöglichkeiten in der Branche.
Konkret gelten folgende Mindestzeiten:
- Hochschulabschluss (Regelstudienzeit mindestens vier Jahre): drei Jahre Berufspraxis
- Hochschulabschluss (Regelstudienzeit unter vier Jahren): vier Jahre Berufspraxis
- Steuerfachwirt-Prüfung: sieben Jahre Berufspraxis
- Berufsausbildung ohne Steuerfachwirt: zehn Jahre Berufspraxis
Die Praxiszeit muss nicht zwingend in einer einzigen Kanzlei absolviert werden. Wichtig ist, dass die Tätigkeiten inhaltlich dem Steuerrecht zuzuordnen sind und dies durch geeignete Nachweise belegt werden kann. Teilzeitbeschäftigungen werden anteilig angerechnet.
Aus welchen Teilen besteht die Steuerberaterprüfung?
Die Steuerberaterprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus drei Klausuren an aufeinanderfolgenden Tagen, der mündliche Teil findet nach erfolgreich bestandenem schriftlichem Teil statt. Die Prüfung gilt als eine der anspruchsvollsten beruflichen Qualifikationsprüfungen in Deutschland.
Die drei Klausuren decken folgende Themenbereiche ab:
- Ertragsteuerrecht: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer und Bewertungsrecht: inklusive Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Verfahrensrecht und weiteres Steuerrecht: Abgabenordnung, Bilanzsteuerrecht und berufsrechtliche Grundlagen
Jede Klausur dauert sechs Stunden. Die mündliche Prüfung umfasst einen Kurzvortrag sowie Prüfungsgespräche vor einem Prüfungsausschuss. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung setzt voraus, dass alle drei Klausuren mit mindestens ausreichend bewertet wurden. Die Prüfung findet einmal jährlich statt, in der Regel im Herbst.
Was passiert nach dem Bestehen der Prüfung?
Nach dem Bestehen der Steuerberaterprüfung folgt die Bestellung als Steuerberater oder Steuerberaterin durch die zuständige Steuerberaterkammer. Erst mit dieser Bestellung darf die Berufsbezeichnung offiziell geführt werden. Die Bestellung ist an weitere persönliche Voraussetzungen geknüpft.
Der Antrag auf Bestellung wird bei der regional zuständigen Steuerberaterkammer gestellt. In Bayern ist dies die Steuerberaterkammer München. Die Kammer prüft, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, und nimmt den Bewerber oder die Bewerberin anschließend als Mitglied auf.
Mit der Bestellung entstehen gleichzeitig berufsrechtliche Pflichten: Steuerberater unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, der Fortbildungspflicht sowie der Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Wer sich selbstständig machen möchte, muss zudem eine eigene Kanzlei errichten oder sich an einer bestehenden beteiligen. Wer hingegen angestellt tätig bleibt, kann als zugelassener Steuerberater in einer Kanzlei oder einem Unternehmen arbeiten. Informationen darüber, wie es sich anfühlt, in einer modernen Steuerberatungskanzlei zu arbeiten, helfen bei der Orientierung für den nächsten Karriereschritt.
Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Neben der fachlichen Qualifikation verlangt das Steuerberatungsgesetz auch persönliche Eignung. Wer bestellt werden möchte, muss geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen, darf nicht vorbestraft sein und muss die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden. Verstöße gegen diese Anforderungen können zur Versagung oder zum Widerruf der Bestellung führen.
Im Einzelnen prüft die Steuerberaterkammer folgende persönliche Voraussetzungen:
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat, die die Zuverlässigkeit für den Beruf infrage stellt
- Keine Vermögensverfall-Situation, also keine Insolvenz oder Eintrag im Schuldnerverzeichnis
- Volle Geschäftsfähigkeit
- Keine anderweitige Tätigkeit, die mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar ist
Diese Voraussetzungen gelten nicht nur bei der Erstzulassung, sondern auch dauerhaft während der Berufsausübung. Wer sie nachträglich nicht mehr erfüllt, riskiert den Widerruf der Bestellung.
Können EU-Bürger oder Quereinsteiger aus dem Ausland Steuerberater werden?
Ja, EU-Bürger sowie Staatsangehörige aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums können unter bestimmten Bedingungen in Deutschland als Steuerberater zugelassen werden. Für Personen aus Drittstaaten gelten strengere Anforderungen, und die Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation muss nachgewiesen werden.
Für EU- und EWR-Bürger gilt die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie. Wer im Heimatland als Steuerberater oder in einem vergleichbaren Beruf zugelassen ist, kann einen Antrag auf Anerkennung bei der deutschen Steuerberaterkammer stellen. Je nach Unterschieden in der Ausbildung kann ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung verlangt werden.
Für Quereinsteiger aus Drittstaaten ist der Weg aufwendiger. Sie müssen in der Regel nachweisen, dass ihre ausländische Ausbildung und Berufserfahrung mit den deutschen Anforderungen vergleichbar sind. Im Zweifelsfall bleibt der reguläre Weg über die Steuerberaterprüfung. Wer bereits in Deutschland arbeitet und die erforderliche Praxiszeit in einer deutschen Kanzlei nachweisen kann, hat dabei gute Voraussetzungen, auch wenn der ursprüngliche Abschluss aus dem Ausland stammt. Bei konkreten Fragen zur Zulassung empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit einer erfahrenen Steuerberatungskanzlei.
Wie SLD Partner beim Einstieg in die Steuerberatung unterstützt
Der Weg zum Steuerberater ist anspruchsvoll – von der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen über die Vorbereitung auf die Prüfung bis hin zur Bestellung und dem Berufseinstieg. SLD Partner begleitet Berufseinsteiger und erfahrene Fachkräfte gleichermaßen und bietet ein Umfeld, in dem fachliche Entwicklung und berufliche Perspektiven Hand in Hand gehen. Das zeichnet die Kanzlei dabei konkret aus:
- Strukturierte Einarbeitung: Neue Mitarbeiter werden von erfahrenen Kollegen begleitet und erhalten von Anfang an Einblick in vielfältige Mandate.
- Förderung der Weiterbildung: SLD Partner unterstützt aktiv bei der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung und weitere Qualifikationen.
- Flexible Arbeitsmodelle: Ob Vollzeit, Teilzeit oder hybrides Arbeiten – die Kanzlei bietet Modelle, die zur jeweiligen Lebenssituation passen.
- Langfristige Karriereperspektiven: Vom Berufseinsteiger bis zur Partnerschaft stehen bei SLD Partner verschiedene Entwicklungswege offen.
Wer den nächsten Schritt in der Steuerberatung gehen möchte, findet bei SLD Partner die passende Grundlage dafür. Jetzt unkompliziert bewerben und den Einstieg in eine zukunftssichere Karriere starten.
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