Steuerstrafrecht

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Umfassende Verteidigung

Oberstes Ziel sollte es sein, dass es zu keinen steuerstrafrechtlich relevanten Sachverhalten kommt. Wir beraten Sie daher gerne präventiv, um das Risiko eines Strafverfahrens zu minimieren; hier ist insbesondere die Einführung eines Tax Compliance Management Systems zu nennen.

Trotz größter Sorgfalt kann es zu Steuerfahndungsmaßnahmen und der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens kommen. Für diesen Fall ist schnelles und überlegtes Handeln erforderlich und es sollten Experten hinzugezogen werden, die sowohl die notwendige steuerrechtliche wie auch strafrechtliche Expertise haben. So ist beispielsweise zu prüfen, ob die Durchsuchungsmaßnahmen rechtmäßig sind oder noch eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann. Wir begleiten und unterstützen Sie bei den ersten Maßnahmen der Ermittlungsbehörden (Durchsuchung, Beschlagnahme), im weiteren Ermittlungsverfahren und - falls erforderlich - auch in einer Hauptverhandlung vor Gericht. 

Parallel zum steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist häufig das Steuerstreitverfahren (Einspruchs- oder Klageverfahren) zu führen, in dem die steuerrechtlichen Fragestellungen geklärt werden. Auch diesen Bereich übernehmen wir gerne für Sie.