Ein Insolvenzverfahren stellt für die Verfahrensbeteiligten eine enorme Belastungsprobe mit der Gefahr eines finanziellen- und/oder existenziellen Totalverlusts dar. Kompetente Unterstützung von hochspezialisierten Beratern ist für die Beteiligten daher im Rahmen eines Insolvenzverfahrens unerlässlich.
Wir beraten Unternehmen, deren Gesellschafter und Leitungsorgane sowie natürliche Personen im Vorfeld und im Rahmen einer bereits eingetretenen Krisensituation. Sollte sich eine Insolvenz, beispielsweise aufgrund der für die Handelnden strikt zu beachtenden gesetzlichen Regelungen (§ 15 a InsO) tatsächlich nicht mehr vermeiden lassen (siehe: Sanierung/Restrukturierung), unterstützen wir Sie im Rahmen der Insolvenzantragstellung und des damit einhergehenden (vorläufigen) Insolvenzverfahrens. Ziel hierbei ist immer, den Geschäftsbetrieb als „Kern des Unternehmens“ mittels der insolvenzrechtlichen Instrumentarien zu erhalten bzw. zu sanieren. Hierfür können wir auf unser breites Netzwerk aus strategischen und finanziellen Investoren, Beratern und Sanierern zurückgreifen.
Eine besondere Expertise besitzen wir zudem bei der Bearbeitung von insolvenzrechtlichen Anfechtungs- und Haftungsansprüchen. Hier vertreten wir insbesondere Gläubiger, Gesellschafter und Leitungsorgane bei der Anspruchsabwehr gegen den Insolvenzverwalter. Auf der anderen Seite zählen auch Insolvenzverwalter bezüglich der (gerichtlichen) Geltendmachung von insolvenzspezifischen Ansprüchen und der Wahrnehmung von Rechten im Insolvenzverfahren zu unseren Mandanten.
Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens unterstützen wir Sie insbesondere mit folgenden Leistungen: