Internationales Steuerrecht

Startseite/Internationales Steuerrecht

Globale Herausforderungen meistern

Aufgrund der Globalisierung der Märkte sind nicht nur Großkonzerne sondern auch viele mittelständische Unternehmen weltweit tätig. Dies gilt sowohl für deutsche Unternehmen, die Investitionen im Ausland tätigen (Outbound) als auch für Investitionen ausländischer Unternehmen in Deutschland (Inbound).

Das Nutzen der Chancen einer grenzüberschreitenden Tätigkeit geht einher mit erhöhten steuerlichen und rechtlichen Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Die Komplexität ergibt sich daraus, dass die Anforderungen der Rechtssysteme sämtlicher Länder in denen eine Aktivität stattfindet erfüllt werden und darüber hinaus noch zwischenstaatliche Regelungen (zB. Doppelbesteuerungsabkommen) Berücksichtigung finden müssen.

Wir unterstützen Sie bei Ihren internationalen Aktivitäten gerne mit unseren Beratungsleistungen zu folgenden Themen:

 

  • Investitionen im Ausland (Outbound)
  • Investitionen von Ausländern im Inland (Inbound)
  • Ausgestaltung von Verrechnungspreisen sowie Unterstützung bei der Erstellung bzw. Aktualisierung der Verrechnungspreisdokumentation
  • Ausländische Tochterunternehmen oder Betriebsstätten
  • Anwendung und Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen der Arbeitnehmerentsendung
  • Internationales Erbschaftsteuerrecht bzw. grenzüberschreitende Schenkungs- und Erbfälle
  • Wegzug ins Ausland oder Zuzug ins Inland
  • Erfüllung der Verpflichtung zum Quellensteuerabzug (Inland und Ausland)
  • Umsatzsteuerliche Fragestellungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Neben unseren Beratungsleistungen fertigen wir gerne auch Steuererklärungen mit internationalem Bezug für Sie, unter anderem für Arbeitnehmer und Privatpersonen mit inländischen und ausländischen Einkünften sowie für beschränkt Steuerpflichtige oder Grenzgänger.