Eine Beratung von Vereinen ist eine "Sache für sich". Die Fülle an rechtlichen und steuerrechtlichen Spezialvorschriften führt dazu, dass nur echte Experten für Ihren Verein als Berater in Frage kommen.
Für uns bildet die rechtliche und steuerrechtliche Betreuung von Vereinen seit vielen Jahren eigenen Schwerpunkt. Unsere Mandatsstruktur geht vom Sport- bis zum Kulturverein.
Ein Verein muss sich nicht ausschließlich mit seinem primären Zweck (kirchlich, kulturell, sportlich, karitativ, etc.) beschäftigen. Maßgeblich ist, ob die Einnahmen aus der vereinseigenen Gaststätte, einer Jubiläumsfeier oder einem Turnier mit Gewinnerzielungsabsicht erzielt wurden oder nicht.
Unser Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten hilft Ihrem Verein die Möglichkeiten des Vereins(steuer)rechts optimal für den gemeinnützigen Zweck zu verwenden.