Als guter Gastronom oder Hotelier legen Sie Ihren Fokus auf die Gäste. Daneben sind Sie jedoch auch für die korrekte Erfüllung aller steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen verantwortlich.
Aufgrund der branchentypischen hohen Bargeschäfte, sind die Anforderungen an die Buchführung und die steuerlichen Aufzeichnungspflichten höher als in vielen anderen Zweigen der Wirtschaft. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Erlasse der Finanzverwaltung zur Kassenführung und zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD).
Einen weiteren wichtigen Punkt stellt der Lohnbereich dar. Neben der richtigen Handhabung bei geringfügig Beschäftigten, kurzfristig Beschäftigten und Saisonarbeitskräften und der korrekten Anwendung von geldwerten Vorteilen sowie der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind auch die richtige Anwendung von Tarifverträgen und des Mindestlohngesetzes zu gewährleisten.
Im Bereich der Umsatzsteuer muss die Anwendung des richtigen Steuersatzes (Regelsteuersatz oder ermäßigter Steuersatz) für Beherbergungsleistungen und den damit im Zusammenhang stehenden Zusatzleistungen sichergestellt werden.
Die Branche steht zudem im absoluten Fokus der Prüforgane von Finanzverwaltung und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Damit es hier nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, beraten wir Sie gerne bereits präventiv in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen der Gastronomie- und Hotelbranche. Sollte es zu Schwierigkeiten im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung oder einer Prüfung durch die Sozialversicherungsträger kommen, unterstützen wir Sie auch in dieser schwierigen Situation gerne. Oft sind die Feststellungen oder Schätzungen der Finanzverwaltung bzw. der Sozialversicherungsträger angreifbar, da die Prüfer pauschal auf Abweichungen von Richtsatzsammlungen oder auf elektronisch durchgeführte Prüf- und Verprobungsmethoden verweisen, ohne den konkreten Einzelfall geprüft zu haben.